Steuerberatung

Steuern sparen - Vermögen sichern

Aufgrund der Konzentration der steuerlichen und juristischen Kenntnisse sind wir in der Lage, Sie in jedem Lebensbereich, ob als Unternehmer oder aber als Privatperson umfassend und vollständig bei Ihrer Eheschließung bzw. Scheidung, einer Existenzgründung, der Veräußerung von Firmen oder Immobilien oder bei Ihrer Nachfolgeplanung bzw. Erbregelung zu begleiten.

Zu unserer umfassenden Beratung gehören auch die Anfertigung von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen.
Wir beraten Sie auch gerne umfassend bei der Erstellung von Verfügungen von Todes wegen oder Ehe- und Erbverträgen.

Unsere Arbeitsschwerpunkte umfassen im Bereich der Steuerberatung insbesondere folgende Tätigkeiten:

Wir BERATEN sie gerne

  • zur Senkung Ihrer Steuerbelastung
  • bei Rechtsformwahl aus steuerlicher und rechtlicher Sicht
  • bei Existenzgründungen
  • bei Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • bei Erwerb und Verkauf von Unternehmen
  • im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen im privaten und unternehmerischen Bereich (Erbschaft- und Schenkungsteuer)

Wir ARBEITEN für Sie und nehmen Ihnen damit Ihre Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden und Dritten ab, indem wir insbesondere die folgenden Tätigkeiten für Sie durchführen:

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Anlagenbuchführung
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnungen)
  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Betrieblichen und privaten Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Stundungsanträge, Erlassanträge
  • etc.

Fragen Sie uns auch nach einem Angebot für die Übernahme der kompletten steuerlichen Tätigkeiten wie Buchhaltungen und Erklärungen. Wir machen Ihnen gerne ein ansprechendes Angebot.

Wir VERTRETEN Sie aufgrund unserer Erfahrungen im Steuer- und Strafrecht

  • in allen Verfahren vor den Finanzbehörden (Einsprüche gegen Steuerbescheide) sowie den Finanzgerichten (Klagen vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof)
  • sowie in allen Verfahren vor den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen wegen Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten.

Seidel & Partner Rechtsanwälte mbB 2024. Alle Rechte vorbehalten.

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